Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.06.2024

1.

Etwaige Ausgaben des eingesetzten Fahrers, bezüglich Maut, Zölle, Bußgelder die in Zusammenhang mit dem genutzten Fahrzeug stehen, Eintritte (bspw. zu Großmärkten) oder ähnliche, zur Erfüllung des Transportauftrags nötigen Ausgaben, sind vom Auftraggeber spätestens mit Erhalt der Rechnung zu begleichen und werden separat ausgewiesen. Hierunter fallen auch etwaige Kautionen die bei Zugang zu Messegeländen gezahlt werden müssen, wenn diese aufgrund von Zeitüberschreitungen, die nicht in der Gewalt des eingesetzten Fahrers liegen, vom Betreiber der Messe bei Verlassen des Geländes nicht zurückgezahlt werden. 

 

2.

Der Auftragnehmer bzw. sein eingesetzter Fahrer, behält sich vor, eine Sichtprüfung des zu übernehmenden Fahrzeugs vorzunehmen und bei eventuellen sichtbaren Mängeln, die die Verkehrssicherheit beeinflussen können, die Übernahme des Fahrzeugs abzulehnen. 

Dem Auftraggeber steht es frei, in diesem Falle ein anderes Fahrzeug der gleichen Klasse bereitzustellen. Sollte kein anderes Fahrzeug verfügbar sein, gilt der Vertrag als nicht erfüllbar und wird ohne Abzüge für den im individuellen Angebot vereinbarten Satz und Zeitraum in Rechnung gestellt (mindestens ein Tagessatz oder 10 Stundensätze und etwaige An- und Abreisepauschalen).

 

3.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der eingesetzte Fahrer des Auftragnehmers Kaskoversicherungsschutz für alle Schäden am Fahrzeug, das er übernimmt, wie ein eigener Mitarbeiter des Auftraggebers geniest. Eine Selbstbeteiligung wird ausgeschlossen. 

 

4.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass eine Haftpflichtversicherung für Fremdschäden besteht, die den Auftragnehmer und dessen eingesetzte Fahrer freistellt, wie auch ein Mitarbeiter des Auftraggebers freigestellt wäre.

 

5.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der eingesetzte Fahrer über alle nötigen Erlaubnisse, Führerscheine und Lehrgänge in gültiger Form verfügt, die zum Führern des überlassen Fahrzeugs nötig sind.

 

6.

Das verhandelte Honorar gilt, je nach Vereinbarung pro Stunde oder Tag und ist dem individuellen Angebot zu entnehmen.

 

7.

Das verhandelte Honorar gilt unabhängig der vereinbarten Einheit (Stunde oder Tag), nur für die gesetzlich geregelte maximale Arbeitszeit von 10 Stunden. Arbeitszeit beinhaltet Be- bzw. Entladevorgänge, Wartezeiten, sowie Lenkzeiten. Bei individuell verhandelten Tagessätzen besteht kein Anspruch auf Minderung des Tagessatzes, wenn die Arbeitszeit von 10 Stunden an einzelnen oder allen Arbeitstagen nicht erreicht wurde. 

Es liegt im Ermessen des eingesetzten Fahrers, eine Tour abzulehnen, wenn die voraussichtlich benötigte Zeit nicht mit der noch verbleibenden Arbeitszeit vereinbar ist. Auch hieraus ergibt sich kein Anspruch zur Minderung bei den Sätzen. 

 

8.

Die Anreise zum Firmensitz des Auftraggebers bzw. dem Standort des zu übernehmenden Fahrzeugs, findet für gewöhnlich am Vorabend des vereinbarten Zeitraums statt und wird individuell berechnet.

Bei einer Reiseentfernung von mehr als 100 Kilometern, zwischen Firmenstandort des Auftragnehmers und Firmensitz des Auftraggebers bzw. Übernahmeort des Fahrzeugs, wird eine Pauschale von € 150 fällig, sofern die Anreise und Übergabe des Fahrzeugs nicht am Vorabend stattfinden kann. Die vorgenannte Pauschale fällt zusätzlich zum individuell vereinbarten Reisesatz an und die angefallene Reisezeit wird mit der verbleibenden Arbeitszeit dieses Tages verrechnet.

 

9.

Anpassungen der Entgeltsätze werden jährlich Ende Juni (Ende 2. Quartal) vorgenommen. Alle individuellen Angebote die einen Leistungszeitraum bis Ende Juni haben, gelten auch bei Rechnungstellung zu einem späteren Zeitpunkt. Individuelle Angebote mit einem Leistungszeitraum ab Juli weisen die neuen Entgeltsätze aus.

Bestehende Auftraggeber werden Ende Juni automatisch per E-Mail, oder auf Wunsch früher, von den Änderungen ihrer individuellen Sätze informiert. 

 

10.

Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt, ausschließlich per Überweisung, zu begleichen.

Der Auftragnehmer behält sich die Möglichkeit der Vorauszahlung vor und informiert den potenziellen Auftraggeber mit Übersendung des Angebots über die individuelle Vereinbarung.

 

 

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